Monat: März 2022

Neuer Schiedsrichter Lehrgang für 2022

Der Handballkreis Essen bietet im Jahr 2022 wieder einen Lehrgang zur Erlangung der Handball Schiedsrichterlizenz an.

Mindestalter bei der Anmeldung beträgt 14 Jahre!

Der Lehrgang beinhaltet Online Module sowie Präsenzunterricht und wird im Zeitraum von Mai bis September durchgeführt werden. (innerhalb der Sommerferien NRW finden keine Präsenzveranstaltungen statt). Die Abschlussprüfung kann nur nach Teilnahme an allen Modulen des Lehrgangs erfolgen.

Anmeldungen bitte per E-Mail unter Angabe von Namen, Vorname, Geburtsdatum, Verein und E-Mail Adresse bitte bis zum 22.04.2022 an Susann.gittke@googlemail.com und an Inci-abdik@gmx.de

Hier der bis jetzt geplante Ablaufplan:

Auftaktveranstaltung:  06.05.2022 im Haus des Sports in Essen

3 Praxis-Module – genaue Termine werden in der Auftaktveranstaltung bekanntgegeben

Abschlussprüfung – September 2022.

Andreas Butgereit & Kosta Avramidis sind die neuen Vorsitzenden des HKE

Am vergangenen Freitag wurde Kosta Avramidis zum neuen 2. Vorsitzenden des HK Essen im Rahmen des Kreistags gewählt. Er übernimmt damit das Amt von Pascal Siepmann, dem der HKE an dieser Stelle herzlichst für seine Arbeit und sein Engagement danken möchte.

Andreas Butgereit und Sabine Schirrmacher wurden beide erneut in ihren jeweiligen Ämter als 1. Vorsitzender bzw. Geschäftsführerin bestätigt.

Wir freuen uns auf die gemeinsame Zusammenarbeit.

Neue Coronaschutzverordnung gültig ab 04. März – Sport mit 3G grundsätzlich möglich

Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“, „Kontaktsport“ und „kontaktfreiem Sport“ sowie „öffentlichen Raum“ und „Sportanlagen“ entfallen. Sporttreiben unterliegt einheitlich nur noch der 3G-Regelung. Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für folgende Gruppen:

  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
  • Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.

Mit den neuen Regeln erlangen auch Ungeimpfte wieder einen einfachen Zugang zum Sport. Wir empfehlen unverändert, sich impfen zu lassen. Weiterhin fordern wir alle Sporttreibenden und Sportvereine auf, weiter umsichtig zu agieren, um sich und andere zu schützen.

Zuschauer-Regelungen

Bis 1.000 Personen (drinnen und draußen):

  • 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
  • Es besteht Maskenpflicht bei Veranstaltungen drinnen. Ausnahme davon nur, wenn alle Zuschauer*innen 2G+ erfüllen.
  • Bei Veranstaltungen im Freien unter 1000 teilnehmenden Personen besteht keine Maskenpflicht.
  • Bei mehr als 500 anwesenden oder teilnehmenden Personen darf die zusätzliche Auslastung nur 60% der über 500 Personen hinausgehenden Höchstkapazität der Sportanlage liegen. Die vorgenannten Zahlen umfassen Sportler*innen und Zuschauer*innen.
  • Beschäftigte/Personal (Trainer, ÜL, Schiedsrichter, Sicherheitskräfte etc.) werden nicht mitgezählt.
  • Wenn keine oder nicht ausreichend Sitzplätze vorhanden sind, dürfen Stehplätze besetzt werden.

Mehr als 1.000 Personen drinnen:

  • 2G+ Vorgaben müssen erfüllt werden.
  • Es besteht Maskenpflicht.
  • Die maximale Auslastung beträgt 60 % der Höchstkapazität.
  • Absolut sind maximal 6.000 Personen zugelassen.

Hinweise zu den Zuschaueregeln

  • Unverändert entfällt die bei 2G+ zusätzlich zur Immunisierung notwendige Testung für alle Personen, die eine Booster-Impfung haben.
  • Ausnahmen von den o. g. absoluten Obergrenzen können unter bestimmten Voraussetzungen von den zuständigen Behörden erteilt werden.
  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gelten zwar als immunisiert und sind von den Anforderungen 3G/2G+ ausgenommen, sie werden aber mitgezählt.

Quelle: Landessportbund NRW

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