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Regelklarstellung September 2022 – Information für Vereine und Schiedsrichter

PASS ZUM ANWURF
Häufig ist zu beobachten, dass nach einem Torerfolg der Pass durch den Torwart zum Anspieler bzw. Richtung Anwurfzone – aus den unterschiedlichsten Gründen – sehr unpräzise ist. Darüber hinaus kommt
es zudem vor, dass manchmal gar kein Anspieler in der Anwurfzone bereitsteht, um den Ball anzunehmen, und der Ball über die Anwurflinie in die gegnerische Hälfte fliegt.

1. UNPRÄZISER PASS
Das Vorwarnzeichen wird seitens der SR nicht direkt angewendet, wenn es sich nur um einen schlechten Pass zum Spieler im Anwurf Bereich handelt. Das Vorwarnzeichen für passives Spiel wird daher bei diesen Situationen in der ersten Halbzeit erst nach einmaliger und deutlich sichtbarer Ermahnung angezeigt. Passiert dies jedoch in der zweiten Halbzeit, erfolgt das Vorwarnzeichen ohne vorherige Ermahnung.

2. PASS IN DIE LEERE ANWURFZONE
Ist die Anwurfzone nicht besetzt und es handelt sich um einen Pass in den leeren Raum, wird das Vorwarnzeichen sofort angewendet. Des Weiteren erfolgt ein Time-out, wenn es die Spielsituation erfordert, z.B. wenn noch eine Zeitstrafe der anwerfenden Mannschaft läuft oder es gegen Spielende ist.

2. ABSICHTLICHER FANGFEHLER
Wenn der Spieler im Anwurf Bereich den Ball absichtlich nicht fängt, gelten die gleichen Kriterien wie in Punkt 2.

KOPFTREFFER BEIM 7-METER-WURF ODER FREIWURF

Das Regelwerk wertet Kopftreffer des 7-Meter- oder Freiwurfschützen als grob unsportlich. Bisher kam eine Disqualifikation nur in Betracht, wenn der Wurf am Kopf trifft, ohne Bewegung in Richtung Ball. Die Intensität
des Wurfes spielte für die Bewertung keine Rolle. Eher „unglückliche“ bzw. zufällige Kopftreffer bei normalen Abwehrbewegungen des Torwarts oder Abwehrspielers waren bis dato nicht strafwürdig.
Neu:
Jetzt muss sich der Werfer darüber im Klaren sein, dass allein er für die Folgen eines gesundheitsgefährdenden Kopftreffers verantwortlich gemacht wird. Er muss also das Risiko einer Disqualifikation abwägen, wenn er Würfe in Kopf Nähe platzieren will. Die Konsequenz bei einem Kopftreffer bei der 7-Meter-Ausführung oder bei einem direkten Freiwurf bleibt
unverändert die Disqualifikation. Die Einschränkung der Wurflinie entfällt und die Beurteilung einer Bewegung des Getroffenen entfällt. In beiden Situationen liegt die volle Verantwortung beim Werfer, sodass dem direkten Kopftreffer die DoB folgt. Spielfortsetzung: Freiwurf für die nicht fehlbare Mannschaft.

KOPFTREFFER GEGEN TORHÜTER IM LAUFENDEN SPIEL

Kriterien für Treffer mit dem Ball gegen den Kopf des Torwarts:

1. Die Regel ist nur in freien Spielsituation anzuwenden, d. h., wenn sich zwischen dem Werfer und dem Torwart kein Verteidiger befindet.
2. Der erste Kontakt mit dem Ball muss am Kopf erfolgen. Die Regel greift nicht, wenn der Ball den Kopf des Torwarts erst trifft, nachdem er zuvor ein anderes Körperteil des Torwarts getroffen hat.
3. Die Regel greift nicht, wenn der Torwart seinen Kopf Richtung Ball bewegt.
4. NEU: Die Regel greift nicht, bei Hebern und Legern mit deutlich verringerter Ball Geschwindigkeit.
5. Versucht der Torwart, die Schiedsrichter zu täuschen, um eine Bestrafung zu provozieren (z.B., wenn der Ball die Brust des Torwarts getroffen hat), wird er progressiv bestraft.

Quelle: HVN

Neuer Schiedsrichter Lehrgang für 2022

Der Handballkreis Essen bietet im Jahr 2022 wieder einen Lehrgang zur Erlangung der Handball Schiedsrichterlizenz an.

Mindestalter bei der Anmeldung beträgt 14 Jahre!

Der Lehrgang beinhaltet Online Module sowie Präsenzunterricht und wird im Zeitraum von Mai bis September durchgeführt werden. (innerhalb der Sommerferien NRW finden keine Präsenzveranstaltungen statt). Die Abschlussprüfung kann nur nach Teilnahme an allen Modulen des Lehrgangs erfolgen.

Anmeldungen bitte per E-Mail unter Angabe von Namen, Vorname, Geburtsdatum, Verein und E-Mail Adresse bitte bis zum 22.04.2022 an Susann.gittke@googlemail.com und an Inci-abdik@gmx.de

Hier der bis jetzt geplante Ablaufplan:

Auftaktveranstaltung:  06.05.2022 im Haus des Sports in Essen

3 Praxis-Module – genaue Termine werden in der Auftaktveranstaltung bekanntgegeben

Abschlussprüfung – September 2022.

Neue Coronaschutzverordnung gültig ab 04. März – Sport mit 3G grundsätzlich möglich

Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“, „Kontaktsport“ und „kontaktfreiem Sport“ sowie „öffentlichen Raum“ und „Sportanlagen“ entfallen. Sporttreiben unterliegt einheitlich nur noch der 3G-Regelung. Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für folgende Gruppen:

  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
  • Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.

Mit den neuen Regeln erlangen auch Ungeimpfte wieder einen einfachen Zugang zum Sport. Wir empfehlen unverändert, sich impfen zu lassen. Weiterhin fordern wir alle Sporttreibenden und Sportvereine auf, weiter umsichtig zu agieren, um sich und andere zu schützen.

Zuschauer-Regelungen

Bis 1.000 Personen (drinnen und draußen):

  • 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
  • Es besteht Maskenpflicht bei Veranstaltungen drinnen. Ausnahme davon nur, wenn alle Zuschauer*innen 2G+ erfüllen.
  • Bei Veranstaltungen im Freien unter 1000 teilnehmenden Personen besteht keine Maskenpflicht.
  • Bei mehr als 500 anwesenden oder teilnehmenden Personen darf die zusätzliche Auslastung nur 60% der über 500 Personen hinausgehenden Höchstkapazität der Sportanlage liegen. Die vorgenannten Zahlen umfassen Sportler*innen und Zuschauer*innen.
  • Beschäftigte/Personal (Trainer, ÜL, Schiedsrichter, Sicherheitskräfte etc.) werden nicht mitgezählt.
  • Wenn keine oder nicht ausreichend Sitzplätze vorhanden sind, dürfen Stehplätze besetzt werden.

Mehr als 1.000 Personen drinnen:

  • 2G+ Vorgaben müssen erfüllt werden.
  • Es besteht Maskenpflicht.
  • Die maximale Auslastung beträgt 60 % der Höchstkapazität.
  • Absolut sind maximal 6.000 Personen zugelassen.

Hinweise zu den Zuschaueregeln

  • Unverändert entfällt die bei 2G+ zusätzlich zur Immunisierung notwendige Testung für alle Personen, die eine Booster-Impfung haben.
  • Ausnahmen von den o. g. absoluten Obergrenzen können unter bestimmten Voraussetzungen von den zuständigen Behörden erteilt werden.
  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gelten zwar als immunisiert und sind von den Anforderungen 3G/2G+ ausgenommen, sie werden aber mitgezählt.

Quelle: Landessportbund NRW

Schiedsrichter Rundbrief 01/2021

Ansprechpartner in der Saison 2021/22

Schiedsrichterwart: Markus Wölke
Schiedsrichterlehrwarte: Susann Gittke & Inci Abdik
HKE Ansetzer: Jörn Scheffler
Betreuer JFK & Ansetzer: Andreas Butgereit

Schiedsrichtervergütung

Dank der Zustimmung des Vorstandes konnten wir die Vergütung für die neue Saison erhöhen. Die aktuellen Sätze pro Schiedsrichter sind nun:

Seniorenspiele       =          30 Euro (23 Euro Spesen + 7 Euro Fahrgeld)

Jugendspiele           =          25 Euro (18 Euro Spesen + 7 Euro Fahrgeld)

Fortbildung in der Saison 2021/22

Es wird in diesem Jahr zum Beginn der Saison keine Fortbildungsabende geben. Grund hierfür ist, dass es keine Regeländerungen im Vergleich zu den letzten Spielzeiten gegeben hat. Weiterhin sollen derartige Veranstaltungen als Präsenzunterricht stattfinden und hier sind wir aufgrund der Größe der Gruppen noch etwas vorsichtig.

Der aktuelle Plan ist zur Halbzeit der Saison im Januar dann wieder entsprechende Veranstaltungen abhalten zu können. Sollten von eurer Seite in der Zwischenzeit Fragen zu Regeln oder anderen Themen rund um den Bereich Schiedsrichter aufkommen, stehen Susann, Inci und ich euch gerne zur Verfügung.

Ansetzungen für die Saison 2021/22

Im Moment laufen wieder die Ansetzungsphasen für den Start in die neue Saison. Daher haben wir folgende Bitten an euch.

Tragt euere Freitermine bitte in NuLiga ein. Nur so können die Ansetzer effektiv arbeiten und es werden unnötige Umbesetzungen vermieden.

Bei Spielrückgaben bitte nicht den ‚Antworten‘ Knopf in der NuLiga Mail drücken. Bitte schickt eure Rückmeldungen entweder an euren Ansetzer im HVN oder bei Kreisspielen an die Mailadresse spielrueckgaben@tkhkessen-de

Markus & Susann & Inci

Entscheidung zum weiteren Spielbetrieb

Vorab wünschen wir euch ein gutes und gesundes neues Jahr.

Dieses beginnt jedoch leider nicht so, wie wir uns das alle vorgestellt oder zumindest erhofft haben. Mit der beschlossenen Verlängerung des Lockdowns bis zum 31.01. rückt leider auch die Wiederaufnahme des Spielbetriebs in weite Ferne. Selbst für den höchst unwahrscheinlichen Fall, dass die Sporthallen im Februar wieder öffnen und damit einhergehend ein Trainingsbetrieb wieder möglich sein wird, ist an eine Wiederaufnahme des Spielbetriebes vor dem Monat März sicherlich nicht zu denken.

Daher haben wir uns dazu entschieden, die laufende Spielzeit der BZL und KL Männer (nur hier haben wir alleinige Entscheidungsbefugnis) auf eine Einfachrunde zu reduzieren. Wir hoffen, dass die Entwicklungen der Corona-Pandemie zumindest diese Möglichkeit zulassen. Sollte dies nicht der Fall sein, werden wir die Spielzeit annullieren müssen. 

Wir sind uns der sportlichen Problematik, die diese Entscheidung mit Blick auf mögliche Auf- und Abstiege mit sich bringt, durchaus bewusst. Diesbezüglich werden wir uns daher noch – wenn wir mehr Gewissheit in Bezug auf die Fortsetzung der Spielzeit haben – zusammensetzen und eine Lösung erarbeiten.
Falls ihr Fragen oder Anregungen habt, meldet euch gerne.

Euer HKE

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